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Kündigungsfrist

Kündigungsfrist
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für Kündigungen durch den Arbeitgeber mit zunehmender Beschäftigungsdauer, während der Arbeitnehmer unabhängig von der Beschäftigungsdauer immer mit einer 4-Wochenfrist zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen kann.
Die Fristen für die Kündigung durch einen Arbeitgeber betragen:

Beschäftigungsdauer Kündigungsfrist

2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre, 6 Monate
20 Jahre, 7 Monate

Im Arbeitsvertrag können die Kündigungsfristen verlängert werden. Sie können nicht verkürzt werden. Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen.
In Tarifverträgen können die Kündigungsfristen auch verkürzt werden. Beispielsweise im Baugewerbe gelten sehr kurze tarifliche Kündigungsfristen.